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  • Technische Normen bei Herstellung der Mietwohnung entscheidend

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 5. Dezember 2018 noch einmal klargestellt, dass bei Mietwohnungen die technischen Normen und die geltenden Bauvorschriften bei Errichtung der Wohnung maßgebend sind. 

    Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung führen per se nicht zu einem Sachmangel der Wohnung, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gern den Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. 

    Dies gilt auch dann, wenn dies zu einer Gefahr einer Schimmelbildung führt. 

    Urteil des BGH vom 5.12.2018 - VIII 271/17
    Veröffentlicht am 1. März 2019 um 11:41 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 28. Feb 2019 um 13:07 Uhr)
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