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  • Arbeitsrecht und Corona

     
     
    Das Virus SARS-CoV 2 (gemeinhin Corona-Virus) und die dadurch hervorgerufene Erkrankung Covid-19 halten seit Monaten die Welt in Atem. Zunächst betraf das Thema nur Arbeitgeber (und dadurch auch Arbeitnehmer) mit Handelsbeziehungen zum asiatischen Raum. Seit einigen Wochen ist das Thema auch in Deutschland angekommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen darauf reagieren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Erkrankung und die dadurch weltweit veranlaßten Maßnahmen vermutlich erhebliche Auswirkungen auf den Bestand von Arbeitsplätzen, den Inhalt von Arbeitsverhältnissen etc. haben werden. 
     
    1.     Wird es durch die sich abzeichnende wirtschaftliche Krise zu einem erheblichen Arbeitsabbau kommen, so werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich darauf reagieren müssen. Arbeitgeber werden sinnvollerweise versuchen, einen notwendigen Arbeitsplatzabbau durch Abschluß von Aufhebungsverträgen zu erreichen. Arbeitnehmer sollten sich diesem Weg jedenfalls nach ausführlicher arbeitsrechtlicher Beratung nicht unbedingt verschließen. Sollten Kündigungen ausgesprochen werden, so sind aus Sicht des Arbeitgebers hohe formale und materielle Hürden zu überwinden. Arbeitnehmer müssen in der Regel innerhalb von drei Wochen auf eine Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage reagieren. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer überhaupt einen Abfindungsanspruch haben, etc. .
     
    2.     Welche Rechtsfolgen hat eine „freiwillige“ oder behördlich angeordnete Betriebsschließung? 
     
    3.     Kann ich als Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office anordnen? Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, aus dem Home-Office heraus zu arbeiten? Welche Rechte (Kontrollrechte) hat dann überhaupt der Arbeitgeber?
     
    4.     Werden Arbeitnehmer freigestellt, behalten sie dann ihren Vergütungsanspruch? 
     
    5.     Behalten sie Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer zu Hause bleiben müssen , weil beispielsweise die Kinderbetreuung nicht anders sichergestellt werden kann, 
     
    6.     Kann ich als Arbeitgeber einfach Kurzarbeit einführen? Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, Kurzarbeit zu machen mit den verbundenen Entgeltminderungen?
     
    All diese Fragen lassen sich nur in einem persönlichen Gespräch individuell beantworten. Lassen Sie sich beraten! 
    Veröffentlicht am 11. Mai 2020 um 09:11 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 11. Mai 2020 um 09:12 Uhr)
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