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  • Kündigung erhalten ? Was sollten Sie beachten ?

    Leider werden viele Familien in Ostfriesland kein schönes Weihnachtsfest haben. ENERCON hat vor wenigen Tagen angekündigt allein am Standort Aurich 1.500 Mitarbeiter zu entlassen. Der Erhalt einer Kündigung ist zunächst ein sehr einschneidendes Ereignis. Die meisten Menschen hängen an ihrem Arbeitsplatz und sind auch wirtschaftlich auf ihn angewiesen. Hier zunächst ein paar Hinweise, die eine persönliche Beratung nicht ersetzen können:
    1. Unterschreiben Sie im Zusammenhang mit dem Erhalt der Kündigung nichts, wenn Sie sich nicht sicher sind was von Ihnen unterschrieben werden soll. Unterschreiben Sie keine Aufhebungsverträge, Klageverzichtsvereinbarungen und Abwicklungsverträge, wenn Sie sich über die Konsequenzen nicht im klaren sind. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben (seriöse Verhandlungspartner setzen Sie nicht unter Druck). 
    2. Sie haben drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um Klage einzureichen. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang muß die Klage bei Gericht eingegangen sein.  
    3. Eine Abfindung erhält man in der Regel nicht automatisch, auch wenn man viele Jahre in dem Unternehmen beschäftigt war. In den allermeisten Fällen muß man sich die Abfindung im Rahmen eines gerichtliche Verfahrens "erstreiten", also mit dem Arbeitgeber verhandeln. Meistens bedeutet dieses: nur wer klagt wahrt seine Chance, eine Abfindung zu erhalten.
    4. Auch einen  Sozialplan können Sie überprüfen lassen !
    Veröffentlicht am 16. Dez 2019 um 00:00 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 11. Mai 2020 um 09:02 Uhr)
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