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Urteil des BAG vom 19. März 2019
Dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Sachverhalt ist zu entnehmen, daß der Arbeitgeber auch noch nach Beendigung der Elternzeit, aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gegenüber dem Arbeitnehmer erklären kann, daß ein Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht entsteht.
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Veröffentlicht am 13. Mai 2019 um 10:00 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 15. Mai 2019 um 10:36 Uhr)
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